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INFO & AKTUELLES
MietrechtMangelbeseitigungsanspruch ist während der Mietzeit unverjährbarDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az.: VIII ZR 104/09) entschieden, dass der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit nicht verjähren kann. Denn bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB handele es sich um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung, die sich nicht in einer einmaligen Handlung des Überlassens erschöpfe. Vielmehr sei die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung könne während des Bestehens des Vertragsverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, denn sie entsteht während dieses Zeitraums ständig neu. Urteilskommentierung v. Blum in: Neue Justiz (NJ), Heft 9/2010, S. 385. Für alle Fragen rund ums Mietrecht stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktdaten: Dr. Roger Blum Ernst-Augustin-Straße 2 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@rechtsanwalt-blum.de Internet: www.rechtsanwalt-blum.de Rechtsanwaltskanzlei Dr. Roger Blum - Ihre Kanzlei in der Nähe von Adlershof und Rudow Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Roger Blum befindet sich am S-Bahnhof Adlershof auf dem Gelände des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Berlin-Adlershof (WISTA) im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Ortsteile Johannisthal, Altglienicke, Bohnsdorf, Köpenick, Alt- Treptow, Baumschulenweg, Grünau und Rudow sind in wenigen Minuten zu erreichen. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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RECHTSANWALT DR. ROGER BLUM | ERNST-AUGUSTIN-STRASSE 2 | 12489 BERLIN | TEL: (030) 467 240 57 0 | EMAIL: KANZLEI@RECHTSANWALT-BLUM.DE
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