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Mietrecht

Ist die Netto- oder Bruttomiete die Bemessungsgrundlage für die Mietminderung?


Bemessungsgrundlage für die Mietminderung ist grundsätzlich die Bruttomiete, d.h. die geschuldete Miete einschließlich aller Nebenkosten. Unerheblich ist dabei, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden. Begründet wird dies damit, dass die Mietminderung das von den Mietparteien festgelegte Äquivalenzverhältnis wieder hergestellen soll. Bei dieser Betrachtung lässt sich die Nettomiete nicht sinnvoll von den Nebenkosten trennen. Der Mieter zahlt die Gesamtmiete, um das angemietete Objekt im Rahmen des vertraglich gestatteten Gebrauchs zu nutzen. Die Nebenkosten dienen gerade diesem Zweck, denn sie ermöglichen und erleichtern die Raumnutzung (vgl. BGH, Urteile vom 13.4.2011, Az.: VIII ZR 223/10, sowie 6.4.2005, Az.: XII ZR 225/03).

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