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Patentrecht

Was ist eine Lizenzbereitschaftserklärung?


Als Lizenzbereitschaftserklärung bezeichnet man eine Erklärung des Patentinhabers gegenüber dem Patentamt, dass die Bereitschaft besteht, Dritten zu angemessenen Bedingungen eine Patentlizenz zu erteilen. Die Lizenzbereitschaftserklärung ist in § 23 Patentgesetz (PatG) gesetzlich normiert. Das Lizenzverhältnis zwischen Patentinhaber und Dritten kommt mit der Anzeige der Benutzungsaufnahme durch den Dritten beim Patentamt zustande (§ 23 Abs. 3 PatG). Damit gibt der Patentinhaber nicht nur seine Dispositionsfreiheit aus der Hand, ob und wem er ein Nutzungsrecht gewähren will, sondern auch seine Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Vergütungshöhe. Die Höhe der Lizenzgebühren kann auf Antrag einer der Parteien durch das Patentamt festgesetzt werden (§ 23 Abs. 4 PatG). Ein Vorteil der Lizenzbereitschaftserklärung ist die Reduzierung die Jahresgebühren um die Hälfte.

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